Unsere aktuellen Mietbedingungen (AGB`s)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen im Verhältnis zwischen dem Mieter und dem Südstrand Feriendienst GbR sowie dem Eigentümer der Ferienwohnung. Der Mietvertrag wird im Namen des Südstrand Feriendienst GbR und mit Vollmacht des Eigentümers des jeweiligen Mietobjektes abgeschlossen. Dieser, nicht der Südstrand Feriendienst GbR, ist Vermieter der Wohnung. Der Südstrand Feriendienst GbR ist nur als Vermittler tätig und erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Der Südstrand Feriendienst GbR ist kein Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter.
2. Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande.
Mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der jeweiligen Internet-Buchungsplattform und dem Klick auf den Button zur zahlungspflichtigen Bestellung, der mit den Worten "kostenpflichtig buchen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Südstrand Feriendienst ist der Vertrag geschlossen.
Erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht persönlich vor Ort, per E-Mail, per Telefon oder per Brief, erhält der Mieter den Mietvertrag (Buchungsbestätigung). Dieser Vertrag wird durch die Online-Bestätigung des Mieters oder den fristgerechten Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung oder die Unterschrift des Mieters geschlossen.
Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erforderlichen Informationen, erfolgt automatisiert per Mail.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm beim Südstrand Feriendienst hinterlegte E-Mail-Adresse technisch funktioniert und die Kommunikation nicht durch Spam-Filter verhindert wird.
3. Mietgegenstand
Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Mietobjekt. Alle Objekte sind vollständig möbliert und ausgestattet.
Zum Mietgegenstand gehört das in dem Mietobjekt enthaltene Inventar.
Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer ist bindend. Eine verspätete Anreise, oder eine verfrühte Abreise kann nicht erstattet werden.
Eine Überbelegung des Mietobjektes ist nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung ist mit einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages zu rechnen.
Bei Nichtraucherobjekten ist das Rauchen im Mietobjekt streng untersagt.
Soweit dem Mieter ein Stellplatz zur Verfügung steht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Mietgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrtzeuge und deren Inhalt haftet der Südstrand Feriendienst nicht.
Der Südstrand Feriendienst GbR hat keinen Einfluss auf Größe und Lage eines zum Mietobjekt gehörigen Pkw-Stellplatzes. Elektrofahrzeuge dürfen nicht über den Stromanschluß des Mietobjektes geladen werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und verursachen hohe Folgekosten für den Mieter.
Als festes Inventar ist in den Wohnungen enthalten: TV-Gerät, Kaffeemaschine, Küchengeräte, Geschirr, Besteck, Gläser sowie Oberbetten und Kopfkissen für die angegebene Personenzahl. Darüber hinausgehende Ausstattungen hängen von der jeweils gebuchten Wohnung ab und sind nicht zwangsläufig Bestandteil des Mietvertrages.
Jeder Mieter ist angehalten, die in den Ferienwohnungen ausliegende, oder in den Treppenhäusern/Gängen/Fluren der Appartementanlagen aushängende Hausordnung zu beachten und zu befolgen.
Wir empfehlen Ihnen, immer die gängigsten und notwendigsten Küchen- und Toilettenutensilien mitzubringen. Hierzu gehören u.a. Geschirrhandtücher, Wischtücher, Toilettenpapier und Reinigungsmittel, wie z.B. Spülmittel, da diese nicht im Preis enthalten sind.
4. Miete
Der Mieter ist verpflichtet, die für das Mietobjekt und die von ihm evtl. zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den Südstrand Feriendienst GbR zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die im Gesamtpreis enthaltenden Positionen der Endreinigung und der Servicepauschale sind obligatorisch.
Der Mieter hat bis zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 100,00 € an den Südstrand Feriendienst zu leisten. Der Restbetrag ist durch den Mieter bis spätestens 21 Tage vor dem Anreisetag zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Südstrand Feriendienst. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Mietpreis vorab zu überweisen.
Der Mietpreis beinhaltet die Miete des jeweiligen Mietobjektes sowie die Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung und alle elektrischen Geräte.
Die Kurtaxe ist nicht mit im Mietpreis enthalten und richtet sich nach der gültigen Kurabgabesatzung. Der Mieter hat für die Entrichtung beim Südstrand Feriendienst zu sorgen, welche diese im Namen der Gemeinde Großenbrode einnimmt und als durchlaufenden Posten an diese weiterleitet.
Zusatzleistungen wie Bettwäsche und/oder Handtücher sind im Mietpreis nicht enthalten und können separat hinzugebucht werden. Bitte bestellen Sie diese bis spätestens 7 Tage vor Anreise, wenn Sie Wäsche benötigen.
5. Buchungsbedingungen
Zu bestimmten Saisonzeiten ist eine lückenlose Vermietung seitens des Eigentümers Voraussetzung für eine Buchung, andererseits kann der Eigentümer/Vermittler die Buchung einer bestimmten Wohnung ablehnen.
Der Mindestaufenthalt beträgt generell 3 Übernachtungen, hierfür ist ein Kurzbucherzuschlag von 15,- € fällig. Bei Buchungen ab 4 Übernachtungen entfällt dieser.
In der Zeit von Juli bis August gilt eine Mindestmietdauer von 7 Nächten. Die An- und Abreise ist nur am Samstag möglich.
Zu Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten besteht eine generelle Mindestmietdauer von 4 Nächten sowie zu Weihnachten/zum Jahreswechsel von 5 Nächten.
6. An- und Abreise
Die Anreise ist frühestens ab 15:00 Uhr möglich. Bei anreisestarken Tagen, besonders an Wochenenden sowie während der Ferienzeit, kann sich die Schlüsselausgabe verzögern, was nicht zu einer Minderung des Mietpreises führen kann.
Die Schlüsselübergabe kann nur nach vorheriger und vollständiger Zahlung des Gesamtpreises erfolgen.
Bei Abreise – spätestens bis 09:30 Uhr – ist der Wohnungsschlüssel in den Briefkasten, in der Büroeingangstür beim Südstrand Feriendienst einzuwerfen. Für zu spät abgegebene Schlüssel kann eine Gebühr bis zu einer Höhe des Tagespreises der betroffenen Wohnung fällig werden. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter. Evtl. anfallende Öffnungskosten bzw. die Kosten für die Bereitstellung eines neuen Zylinders, passend zur Schließanlage, trägt der Mieter.
Der Mieter hat Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Ein Anspruch auf weitere Wohnungsschlüssel besteht nicht. Sämtliche, bei Anreise ausgehändigte Schlüssel sind bei Abreise wieder abzugeben.
Das Mietobjekt ist vom Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, sämtliche Mülleimer entleert, Leergut und Altpapier entsorgt, Geschirr abgewaschen, Küchengeräte und Kücheninventar in einem sauberen Zustand, sämtliche Fenster und Türen verschlossen, Markisen eingefahren.
Nach Abreise der Mieter erfolgt eine obligatorische Endreinigung der Objekte durch den Südstrand Feriendienst GbR. Sofern das Mietobjekt nicht, gemäß diesen AGB, hinterlassen worden sein sollte, behält sich der Südstrand Feriendienst die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere in Gestalt von zusätzlichen Reinigungskosten ausdrücklich vor.
7. Kündigung, Rücktritt und Umbuchung seites des Gastes
Der Mieter kann diesen Mietvertrag jederzeit kündigen. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung beim Südstrand Feriendienst GbR, die Nachweispflicht obliegt dem Mieter.
Nach Kündigungszeitpunkt gelten folgende Stornierungsgebühren:
bis 90 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
ab 89 Tage bis 31 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
ab 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: 100% des Mietpreises
Bei einer Stornierung wird in jedem Fall, aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands, eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 erhoben. Die Buchungsgebühr ist nicht erstattbar.
Bei einer Nichtanreise hat der Gast nur den Anspruch der Erstattung auf die nicht genommenen Nebenkosten (Endreinigung und Kurabgabe).
Auf Umbuchungen bzw. Änderung der Reiseteilnehmer besteht generell kein Anspruch. Erfüllt der Südstrand Feriendienst den Umbuchungswunsch innerhalb des gebuchten Mietobjektes, fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € an. Eine Umbuchung ist nur bis maximal 30 Tage vor Anreise möglich. Bei einer erfolgten Umbuchung bleiben die ursprünglich vereinbarten Mietbedingungen, zu den gebuchten Konditionen, weiterhin unberührt bestehen.
Ab dem 29. Tag vor Mietbeginn ist keine Umbuchung mehr möglich. In diesem Fall kann der Vertrag zu den oben genannten Bedingungen storniert werden.
Die Umbuchung in ein anderes Mietobjekt ist mit einer Stornierung und Neubuchung gleichzusetzen. Es gelten die oben genannten Bedingungen.
Bitte beachten Sie die, bei Buchung ggf. abweichenden, Stornierungsbedingungen des jeweiligen Vertriebspartners.
8. Kündigung, Rücktritt und Umbuchung seites des Vermittlers/Eigentümers
Der Vermieter behält sich im Falle besonderer Umstände vor, den Mieter in ein anderes als das ursprünglich vereinbarte, jedoch gleichwertiges Mietobjekt, zu verlegen. Die Gleichwertigkeit richtet sich dabei insbesondere nach Größe, Ausstattung und Lage der Wohnung. Kleinere Abweichungen beim Inventar sind jedoch hinzunehmen, da die Mietobjekte ohnedies nicht über ein einheitliches, an den Preiskategorien orientiertes, Inventar verfügen. Besondere Umstände sind insbesondere Beschädigungen am Mietobjekt, die der Vermieter nicht vorhersehen konnte und die nicht kurzfristig behoben werden können (z.B. Wasserschäden, Brandschäden, Parasitenbefall, Heizungsausfall etc.) und Fälle höherer Gewalt (z.B. Sturm- oder Hochwasserschäden).
Dem Eigentümer/Vermittler steht es zu, den Mietvertrag aus folgenden Gründen zu kündigen:
a) in Fällen von höherer Gewalt, Krieg und Streik, sofern es sich nicht nur um eine kurzfristige Störung handelt;
b) bei einem vertragswidrigen Verhalten des Mieters.
Unter einem vertragswidrigen Verhalten ist die vertragswidrige Nutzung des Mietobjektes, d.h. eine über die kurzfristige Wohn-, Schlaf- und Freizeitnutzung hinausgehende Nutzung des Mietobjektes, zu verstehen. Hierzu zählen beispielsweise gewerbliche Nutzungen, die Nutzung für verbotene und sittenwidrige Zwecke und eine Nutzung, die eine über den gewöhnlichen Verschleiß hinausgehende Beschädigung des Mietobjektes oder des Inventars nach sich zieht. Ebenfalls liegt ein vertragswidriges Verhalten in dem Verstoß des Mieters oder der ihn begleitenden Personen gegen die jeweiligen Hausordnungen der Mietobjekte vor, so dass eine erhebliche Belästigung der anderen Feriengäste vorliegt.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Südstrand Feriendienst gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Südstrand Feriendienst berechtigt, vom Mietvertrag mit dem Mieter zurückzutreten und diesen, gemäß der Stornierungsbedingungen, zu stornieren.
Bei kurzfristigen Buchungen muss der Gesamtbetrag bis spätestens zum Tag vor dem Anreisetag beim Südstrand Feriendienst eingegangen sein.
Der Südstrand Feriendienst ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. falls ein Mietobjekt unter irreführender oder falschen Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden.
Bei berechtigem Rücktritt des Südstrand Feriendienstes entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.
9. Haftung des Mieters, Ersatz für Kosten bei Service- und/oder Hausmeistereinsätzen sowie Bereitschaftseinsatz
Der Mieter haftet für die während der Mietzeit an dem Mietobjekt entstandenen Schäden. Anderes gilt nur, sofern der Mieter unverzüglich nach Anreise darlegt, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Dieser übernimmt ebenfalls die Haftung für schuldunfähige Kinder. Wird das Mietobjekt nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen, kann der Vermieter eine höhere Endreinigung oder Kosten für Reparatur- oder Ersatzmaßnahmen an den Mieter berechnen. Eine private Haftpflichtversicherung des Mieters wird vorausgesetzt.
Für den Fall, dass der Mieter durch die Anzeige von mutmaßlichen Mängeln der Unterkunft einen Service- /Hausmeistereinsatz unseres eigenen Personals oder beauftragten Dritten auslöst, sich dann aber herausstellt, dass ohne Weiteres erkennbar tatsächlich kein Mangel vorliegt (z.B. vermeidbare Bedienungsfehler des Mieters), ist der Südstrand Feriendienst berechtigt, dem Mieter hierfür eine Pauschale in Höhe von 25,00 € (bei Einsatz innerhalb unserer Bürozeiten) bzw. 50,00 € (bei Einsatz außerhalb unserer Bürozeiten) in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt für die Türöffnung zur Unterkunft bei Schlüsselverlust oder Bedienfehlern der Schlüsseltresore bei Anreise. Sind die tatsächlichen Kosten, bei einer Drittbeauftragung, höher als die Pauschale, ist der Südstrand Feriendienst berechtigt, diese bei Verschulden des Mieters als Schadensersatz geltend zu machen.
10. Mängel der Unterkunft
Sollte es bei Einzug wider Erwarten bezüglich der Sauberkeit Beanstandungen geben, so sind diese unverzüglich vom Mieter an den Südstrand Feriendienst zu melden und die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
Mängel der Unterkunft, des Mobiliars, der technischen Ausstattung etc. sind dem Südstrand Feriendienst unverzüglich zu melden.
Sofern ein vorübergehender Ausfall technischer Geräte, oder der öffentlichen Ver- und Entsorgung außerhalb der Einflussphäre des Vermieters oder dem Südstrand Feriendienst vorliegt, berechtigt dies nicht zur Mietminderung.
Bei Nichtgefallen des Mietobjektes besteht kein Recht des Mieters auf Rücktritt, Mietminderung oder auf einen Umzug in eine andere Unterkunft.
11. Tierhaltung
Haustiere jeglicher Art dürfen vom Mieter nicht ohne vorherige Erlaubnis durch den Eigentümer im Mietobjekt gehalten werden. Bei Genehmigung wird eine zusätzliche Gebühr je Tier und Übernachtung erhoben; vorbehaltlich einer Nachforderung durch evtl. Verunreinigung bzw. Beschädigung durch das Tier. Einige Eigentümer haben eine abweichende, objektspezifische Haustierpauschale. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Decke, Korb, etc. mitzubringen sind, da Tiere prinzipiell nicht auf den Sitz- und Schlafmöbeln untergebracht werden dürfen. Eine Versicherung für die Haustiere wird vorausgesetzt.1
13. Vergessene Gegenstände
Vergessene Gegenstände werden maximal 14 Tage aufbewahrt. Sofern ein Mieter Dinge seines Eigentumes im gemieteten Objekt vergessen hat, ist es möglich, gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von 25,00 €, diese per Post durch den Südstrand Feriendienst, zurück zu erhalten. Eine Haftung für diese Gegenstände übernimmt der Südstrand Feriendienst nicht.
14. Reiserücktrittsversicherung
In dem vereinbarten Mietpreis ist kein Reiseschutz enthalten. Der Südstrand Feriendienst empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einer Versicherung nach Wahl.
15. Zutritt zum Mietobjekt
Der Eigentümer/Vermittler, oder ein Beauftragter, haben im Notfall jederzeit (z.B. Wasserrohrbruch) auch in Abwesenheit des Mieters das Recht, das Mietobjekt zu betreten.
16. Datenschutz
Der Eigentümer/Vermittler erheben, verabreden und nutzen personenbezogene Daten des Mieters nur zweckmäßig im Sinne des Mietvertragsverhältnisses und dies nach gesetzlichen Vorgaben, die das BDSG sowie die DSGVO zulassen.
17. Schlussbestimmungen
Soweit eine der Vertragsbestimmungen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Ort der Vermietungsbüro Heiligenhafen GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Oldenburg in Holstein. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Oldenburg in Holstein.
Stand: 15.08.2021